BK9-22-8168-RK21
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG am 14.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8168-RK21
Stand: 30.01.2026