BK9-22-8178-K#1
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der e-netz Südhessen AG am 01.10.2024 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8179-K
Stand: 03.02.2026