BK9-22-8178-K#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der e-netz Südhessen AG am 01.10.2024 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8179-K

Stand: 03.02.2026

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