BK9-22-8195-RK21#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für dir zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Harz Energie Netz GmbH am 04.02.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8195-RK21#1
Stand: 21.04.2026