BK9-22-8201-RK21#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Homburg GmbH am 04.02.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8201-RK21#1
Stand: 05.03.2026