BK9-22-8202-RK21#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Stadtwerke Norderstedt am 15.12.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-22-8202-RK21#1
Stand: 09.01.2026