BK9-22-8224-RK21#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau am 25.02.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8200-RK21#1

Stand: 13.03.2026

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