BK9-23-8003-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH am 07.05.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-23-8003-K
Stand: 04.06.2025