BK9-23-8003-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH am 07.05.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-23-8003-K

Stand: 04.06.2025

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