BK9-23-8009-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der NaTran Deutschland GmbH, am 23.07.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8009-K

Stand: 12.09.2025

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