BK9-23-8009-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der NaTran Deutschland GmbH, am 23.07.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8009-K
Stand: 12.09.2025