BK9-23-8081-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co.KG, vertreten durch die Osterholzer Stadtwerke Verwaltungs GmbH am 28.04.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8081-K
Stand: 13.05.2025