BK9-23-8122V-RK22#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Wedel GmbH am 25.02.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-23/8122V-RK22#1

Stand: 07.04.2026

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