BK9-23-8140V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH am 28.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8140V-K

Stand: 15.07.2025

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