BK9-23-8140V-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Wertheim GmbH am 28.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8140V-K
Stand: 15.07.2025