BK9-23-8143-RK22#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH am 23.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-23/8143-RK22#1
Stand: 15.04.2026