BK9-23-8148-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der EWE Netz GmbH, am 07.08.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8148-K
Stand: 12.09.2025