BK9-23-8148-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der EWE Netz GmbH, am 07.08.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8148-K

Stand: 12.09.2025

Mastodon