BK9-23-8163-RK22#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Mainzer Netze GmbH am 20.11.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-23-8163-RK22#1
Stand: 14.01.2026