BK9-23-8163-RK22#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Mainzer Netze GmbH am 20.11.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-23-8163-RK22#1

Stand: 14.01.2026

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