BK9-23-8169-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der E.DIS Netz GmbH, am 29.04.2025 einen Beschluss gefasst:
BK9-23-8169-K
Stand: 22.07.2025