BK9-23-8169-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der E.DIS Netz GmbH, am 29.04.2025 einen Beschluss gefasst:

BK9-23-8169-K

Stand: 22.07.2025

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