BK9-23-8186-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der inetz GmbH am 10.07.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-23/8186-K

Stand: 25.07.2025

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