BK9-23-8201-RK22#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Homburg GmbH am 12.03.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-23/8201-RK22#1
Stand: 20.04.2026