BK9-23-8221-8187-NÜ24 Teilnetzübergänge

In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Gelsenwasser Energienetze GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-23/8221-8187-NÜ24

Stand: 15.01.2026

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