BK9-23-8221-8187-NÜ24
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Gelsenwasser Energienetze GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-23/8221-8187-NÜ24
Stand: 15.01.2026