BK9-23-8224V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau am 28.05.2025 einen Beschluss gefasst:

BK9-23-8224V-K

Stand: 22.07.2025

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