BK9-23-8237V-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Wittenberge GmbH, am 24.06.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8237V-K
Stand: 23.07.2025