BK9-23-8237V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Wittenberge GmbH, am 24.06.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8237V-K

Stand: 23.07.2025

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