BK9-23-8257-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas HD mbH, am 12.05.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8257-K

Stand: 11.06.2025

Mastodon