BK9-23-8261-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der NEL Gastransport GmbH am 07.05.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-23/8261-K
Stand: 25.07.2025