BK9-23-8268-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der ElbEnergie GmbH, am 14.05.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8268-K
Stand: 01.07.2025