BK9-23-8274-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der schwaben netz regional GmbH am 16.12.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-23-8274-K
Stand: 08.01.2026