BK9-23-8274-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der schwaben netz regional GmbH am 16.12.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-23-8274-K

Stand: 08.01.2026

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