BK9-24-607 AMELIE 2026

Festlegung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/460

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 und 4 EnWG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2024/1789 i.V.m. Art. 10 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2017/460 abgeschlossen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK9-24/607 („AMELIE 2026“) geführt.

Die Festlegung des Verfahrens wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 10/2025 vom 21.05.2025 und im Internet veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 14.05.2025 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 10/2025 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Anlagen
Beschluss BK9-24-607 (pdf / 172 KB)
Englische Übersetzung des Beschlusses BK9-24/607_en

BK9-24/607

Stand: 15.05.2025

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