BK9-24-607
Beschlusskammer 9
Festlegung
Festlegung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) 2017/460
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 3 und 4 EnWG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2024/1789 i.V.m. Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK9-24/607 („AMELIE 2026“) geführt.
Die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 19/2024 vom 02.10.2024 und im Internet veröffentlicht.
Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu nachfolgend veröffentlichten Beschlussentwurf bis zum 13.02.2025. Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation AMELIE 2026“ an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.
Anlage
Beschlussentwurf BK9-24/607
Englische Übersetzung des Beschlussentwurfs BK9-24/607_en
BK9-24/607
Stand: 13.12.2024