BK9-24-608
Beschlusskammer 9
Festlegungen
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 abgeschlossen (BK9-24/608, „BEATE 2.1“).
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 28.08.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 17/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Anlage
Beschluss BK9-24/608
Zur Konsultation
Konsultation des Festlegungsentwurfs BEATE 2.1
BK9-24/608
Stand: 28.08.2024