BK9-24-608 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 abgeschlossen (BK9-24/608, „BEATE 2.1“).

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 28.08.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 17/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Anlage
Beschluss BK9-24/608

Zur Konsultation
Konsultation des Festlegungsentwurfs BEATE 2.1

BK9-24/608

Stand: 28.08.2024

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