BK9-24-614-1 bis BK9-24-614-4 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) abgeschlossen (BK9-24/614-1, BK9-24/614-2, BK9-24/614-3 und BK9-24/614-4).

Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 f) und S. 5 EnWG und § 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 11 und 12 sowie Satz 4 EnWG.

Die Adressaten sind Gasverteilernetzbetreiber im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein (Organleihe).

Gemäß den Regelungen in der Festlegung sollen die Verfahrensregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 auch für diese Netzbetreiber zur Anwendung kommen.

Für die Netzbetreiber, die nach § 54 Abs. 1 und 2 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, ergeben sich die Verfahrensregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 der Großen Beschlusskammer Energie, siehe dort Tenorziffer 13. Diese Verfahrensregelungen berühren jedoch nicht das Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden, § 54 Abs. 3 Satz 7 EnWG.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 25.09.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 19/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Anlage
Beschluss BK9-24/614-1 bis BK9-24/614-4

Zur Konsultation
Konsultation des Festlegungsentwurfs

BK9-24-614-1 bis BK9-24-614-4

Stand: 25.09.2024

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