BK9-24-8002-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Avacon Netz GmbH am 20.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8012-K
Stand: 07.05.2026