BK9-24-8024V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH am 10.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8024V-K
Stand: 08.05.2026