BK9-24-8088V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH am 16.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8088V-K
Stand: 05.06.2026