BK9-24-8116-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagetur gegenüber der Netze ODR GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8116-K
Stand: 30.06.2026