BK9-24-8116-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagetur gegenüber der Netze ODR GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8116-K

Stand: 30.06.2026

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