BK9-24-8135V-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben fürdie zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH am 27.05.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8130V-K
Stand: 08.06.2026