BK9-24-8148-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagetur gegenüber der EWE Netz GmbH am 18.03.2026 den nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-24-8148-K
Stand: 08.05.2026