BK9-24-8156-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8156-K
Stand: 16.04.2026