BK9-24-8171V-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung für die zuständige Länderregulierungsbehörde auf Antrag der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH am 17.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8171V-K
Stand: 12.05.2026