BK9-24-8171V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung für die zuständige Länderregulierungsbehörde auf Antrag der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH am 17.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8171V-K

Stand: 12.05.2026

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