BK9-24-8172-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24-8172-K

Stand: 20.04.2026

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