BK9-24-8172-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8172-K
Stand: 20.04.2026