BK9-24-8175-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der N-ERGIE Netz GmbH am 29.07.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8175-K

Stand: 18.09.2026

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