BK9-24-8188-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze, auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag, hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TraveNetz GmbH am 15.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8188-K
Stand: 12.05.2026