BK9-24-8197-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG am 20.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8197-K
Stand: 02.07.2026