BK9-24-8203-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der SW Kiel Netz GmbH am 25.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8203-K

Stand: 22.04.2026

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