BK9-24-8221-8162-NÜ24
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der SWO Netz GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8221-8162-NÜ24
Stand: 03.02.2026