BK9-24-8253-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der TWS Netz GmbH, am 29.07.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-24-8253-K
Stand: 08.09.2026