BK9-24-8268-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der ElbEnergie GmbH am 17.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8268-K
Stand: 29.06.2026