BK9-24-8274-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der schwaben netz regional GmbH am 14.04.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8274-K
Stand: 08.05.2026