BK9-25-604
Beschlusskammer 9
Festlegung
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode
Die Beschlusskammer 9 hat das Festlegungsverfahren eingeleitet und die Konsultation des Festlegungsentwurfs eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 18.03.2026.
Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 11 EnWG.
Das Festlegungsverfahren betrifft die Erhebung von Daten als vorbereitende Maßnahme im Hinblick auf die Möglichkeit eines im Vorlauf zur fünften Regulierungsperiode der Anreizregulierung erforderlichen und durchführbaren nationalen Effizienzvergleichs.
Die Adressaten und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.03.2026 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Datenerhebung zur Durchführung des Effizienzvergleichs FNB 5. RP“ an an roland.naas@bnetza.de und dennis.rohkamp@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 Satz 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.
Anlagen
Festlegungsentwurf BK9-25-604 (pdf / 195 KB)
Anlage F1 (pdf / 373 KB)
Anlage F2 (xlsx / 191 KB)
BK9-25/604
Stand: 04.03.2026